2025 ist auch das Bundessozialgericht auf den Zug aufgesprungen und bietet erstmals einen Moot Court an. 

Vor Beginn des Moot-Courts stellen sich die Teams zusammen. Das Bundessozialgericht gibt den Teams in der 20. Kalenderwoche den sozialrechtlichen Fall bekannt. In der Schriftsatzphase von Mai bis Oktober werden Argumentationsmuster für die Klägerseite und Beklagtenseite erarbeitet und Schriftsätze erstellt. Diese werden an die Jury aus Richterinnen und Richtern übermittelt. Dann beginnt die „Verhandlungsphase“. Es geht nun darum, sich auf die mündliche Verhandlung vorzubereiten, bei der die Studierenden gemeinsam ihr Mandat vertreten. In dieser Phase können zum Beispiel Probeverhandlungen am Lehrstuhl stattfinden. Dadurch bekommen die Teams einen ersten Einblick in den Wettbewerb. Den Abschluss bildet die simulierte Gerichtsverhandlung für die 10 besten Teams im großen Saal des Bundessozialgerichts in Kassel. Sie findet am 14. Januar 2026 statt. Alle Team-Mitglieder erhalten im Anschluss an den Moot-Court einen Nachweis über ihre Teilnahme. Zusätzlich gibt es attraktive Buchpreise.

Weitere Informationen findet ihr hier:

https://www.bsg.bund.de/DE/MootCourt/mootcourt_node.html

www.bundessozialgericht.de

Bewerbung

Die HU Berlin plant, mit mindestens einem Team dabei zu sein, betreut von Dr. Stefan Schifferdecker. Der Moot-Court ist eine tolle Gelegenheit für Jurastudierende, praktische Erfahrungen zu sammeln und ein neues Rechtsgebiet kennenzulernen. Die Teilnahme wird außerdem mit BZQ I-Punkten honoriert, weitere Informationen sind im Vorlesungsverzeichnis. Anmeldeschluss innerhalb der HU ist schon der 24. April 2025! Interessierte Studierende schreiben sich in bitte in den Moodle Kurs ein.