vom 4. Dezember 2018
§ 1 Allgemeines
(1) Die Finanzierung der Aufgaben des Humboldt Moot Club e.V. erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse öffentlicher Stellen, Spenden und sonstige Zuwendungen Dritter. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sachleistungen oder anders geartete Leistungen.
(2) Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen, sofern solche durch Beschluss des zuständigen Vereinsorgans erhoben werden.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe und Fälligkeit des Beitrags, soweit die Satzung keine vorrangige Regelung enthält. Änderungen der Höhe und Fälligkeit des Beitrags sind nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.
§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
(1) Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt EURO 24 pro Kalenderjahr.
(2) Der ermäßigte Beitragssatz für Erwerbslose, Studenten und Referendare beträgt EURO 6 pro Kalenderjahr.
(3) Der Beitrag für juristische Personen beträgt EURO 120 pro Kalenderjahr.
(4) Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
(5) Für die Beitragshöhe ist der am Tag der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.
(6) Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag durch einstimmigen Beschluss einzelnen Mitgliedern für bestimmte Zeiträume den Mitgliedsbeitrag erlassen oder vermindern, wenn von dem betroffenen Mitglied besondere Gründe vorgebracht werden, durch die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mitglieds stark beeinträchtigt ist.
§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich erhoben.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird bei Neumitgliedern anteilig für das volle Quartal erhoben.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Bestätigung der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig. Ansonsten wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres im Voraus fällig.
(4) Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.
§ 4 Zahlung des Beitrages
(1) Mitglieder können am vom Humboldt Moot Club e.V. angebotenen SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. In diesem Fall wird der Mitgliedsbeitrag durch Einzugsermächtigung zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto des Mitgliedes abgebucht.
(2) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen den Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitstermin auf ein vom Verein benanntes Konto unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer.
(3) Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr. Alternativ kann die Auszahlung des überzahlten Mitgliedsbeitrages verlangen.
(4) Aktuelle Kontodaten des Humboldt Moot Club e.V. sind auf der Website desselben unter https://www.humboldt-moot.de/vereinskonto/
§ 5 Bestätigung der Zahlung des Mitgliedsbeitrags
(1) Der Vorstand bestätigt Mitgliedern den Erhalt des Mitgliedsbeitrages.
(2) Auf schriftlichen Antrag stellt der Vorstand eine Spendenbescheinigung über eine Zuwendung im Sinne des § 10b EStG über den Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr aus.
§ 6 Veränderung im Status
Sollte sich der Status eines Mitgliedes, der Auswirkungen auf die Höhe und Art des Mitgliedsbeitrags hat, verändern, so hat das Mitglied dies dem Vorstand unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Form
Soweit diese Beitragsordnung für Erklärungen Schriftform voraussetzt, genügen Erklärungen per E-Mail oder Telefax zur Formwahrung.
§ 8 Gültigkeit
(1) Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2018 in Kraft.
(2) Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.